Framing
10. Oktober 2015 Darf man Inhalte fremder Websites (z.B. Videos) durch Framing in seine eigene Website einbauen? Ja, sagt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Voraussetzung: die geframten Inhalte müssen auf der Internetseite, von der man sie übernimmt, mit Zustimmung des Rechteinhabers für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Was aber, wenn der geteilte Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht wurde? Damit befasst sich im Moment der Europäische Gerichtshof.